Entkriminalisierung Schwarzfahren
- begonnen
- Gesellschaft
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Rechtsanpassung
- Federführung
- Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
- Ausschnitt aus dem Verwaltungsvorhaben
-
„Der Strafbestand [wurde] gelockert. „Der Aufsichtsrat der VBK hat nun entschieden, dass dieser bisherige strafantragsrelevante Zeitraum von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird“, heißt es in der Mitteilung der VBK.
Das bedeutet: Wer nun binnen eines Jahres dreimal beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, der muss auch in Zukunft mit einer Strafanzeige nach §265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) rechnen. Allerdings werden eben zwei Schwarzfahrten nach zwölf Monaten als verjährt gelten. Wichtig dabei ist, dass die Regelung sich nicht auf das Kalenderjahr bezieht, sondern auf den Zwölf-Monatszeitraum nach dem ersten Schwarzfahren.
Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft.“
Quelle: 1
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Artikel und Links zu Blogs zu den Fortschritten des Vorhabens.
Justizministerium möchte Entkriminalisierung
Im Zuge der Modernisierung des Strafrechts soll auch die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens geprüft werden.
Beratungen dauern an
„[...] Die Prüfung hinsichtlich der Strafbarkeit des sogenannten „Schwarzfahrens“ [...] [ist] noch nicht abgeschlossen. Die interne Meinungsbildung der Bundesregierung dauert an.“
Evaluation für Juli 2026 geplant
Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe wird sich voraussichtlich zwei Jahre nach Start der Probephase Mitte 2026 erneut mit den Regelungen zu Strafanträgen beschäftigen.
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