Oberkörperfreies Baden für alle Geschlechter
- teilweise umgesetzt
- Gesellschaft
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Rechtsanpassung
- Federführung
- Karlsruher Bädergesellschaft mbH
- Ausschnitt aus dem Verwaltungsvorhaben
-
„Gilt die "Oben-Ohne-Erlaubnis" noch? Diese Frage wurde von den Bädern auf Anfrage von ka-news.de am 2. August 2024 mit einem klaren "Ja" beantwortet.
Die städtischen Bäderbetriebe erklären, dass das Angebot sowohl in diesem als auch im letzten Jahr nur kaum genutzt wurde. Darum spiele es im öffentlichen Badebetrieb keine Rolle. Ob es zu Beginn der Erlaubnis mehr genutzt wurde und wie viele weibliche Badegäste tatsächlich ohne Oberteil zum schwimmen kommen, das könne nicht genau gesagt werden.
Eine Ausweitung der Erlaubnis auf das Hallenbad, so wie es ursprünglich im Sinne der Linken war, sei aufgrund der geringen Nachfrage derzeit nicht vorgesehen.“
Quelle: 1
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Artikel und Links zu Blogs zu den Fortschritten des Vorhabens.
Haus- und Badeordnung der Hallen- und Freibäder
In den Haus- und Badeordnungen (Stand Juli 2020) ist keine explizite „Oben-Ohne-Erlaubnis“ für Frauen erwähnt. Es wird lediglich gefordert, dass Badegäste „anständige Badekleidung“ tragen, was im Ermessen des Badpersonals liegt. Eine Oben-ohne-Nutzung könnte also untersagt werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich verboten ist.
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