VerwaltungsTracker

Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsindikation am Klinikum

Bewertung
gut
Art der Umsetzung
Rechtsanpassung
Federführung
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH

Anfrage
Ausschnitt aus dem Verwaltungsvorhaben

„Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation), handelt es sich um ambulante Eingriffe, die prinzipiell in den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und der Vertragsärzte fallen. Die Versorgung der Patientinnen ist lokal durch mehrere ambulant tätige Vertragsärztinnen sichergestellt, die wir unterstützen und für die wir als Kooperationspartner bereitstehen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Karlsruhe haben die Kontaktdaten und vermitteln Sie gerne an eine der Vertragsärztinnen weiter.“

Quelle: 1

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Artikel und Links zu Blogs zu den Fortschritten des Vorhabens.

Medizinische Versorgungslage in Region Karlsruhe verschlechtert sich

Die Anzahl an Abbrüchen [steigt] seit Jahren kontinuierlich an: „[...] Wir rechnen aktuell mit 60 bis 80 in diesem Jahr“, so das Städtische Klinikum. 

Fortbildung medikamentös und instrumentelle Abbrüche

Im Januar 2023 fanden im Städtischen Klinikum interne Fortbildungen zu Schwangerschaftsabbrüchen statt

Protkoll des Runden Tisch vom 11.2022

Darin berichten Beratungsstellen von eingeschränkter Wahlfreiheit für die Durchführung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Karlsruhe.

Neue Entwicklung melden

Gibt es Neuigkeiten zu diesem Vorhaben, die wir noch nicht erfasst haben?