Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsindikation am Klinikum
- verschoben
- Gesellschaft
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Rechtsanpassung
- Federführung
- Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch“
gestartet am 18.03.2026, vor 1 Monat
- Ausschnitt aus dem Verwaltungsvorhaben
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„Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation), handelt es sich um ambulante Eingriffe, die prinzipiell in den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und der Vertragsärzte fallen. Die Versorgung der Patientinnen ist lokal durch mehrere ambulant tätige Vertragsärztinnen sichergestellt, die wir unterstützen und für die wir als Kooperationspartner bereitstehen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Karlsruhe haben die Kontaktdaten und vermitteln Sie gerne an eine der Vertragsärztinnen weiter.“
Quelle: 1
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Artikel und Links zu Blogs zu den Fortschritten des Vorhabens.
Medizinische Versorgungslage in Region Karlsruhe verschlechtert sich
Die Anzahl an Abbrüchen [steigt] seit Jahren kontinuierlich an: „[...] Wir rechnen aktuell mit 60 bis 80 in diesem Jahr“, so das Städtische Klinikum.
Fortbildung medikamentös und instrumentelle Abbrüche
Im Januar 2023 fanden im Städtischen Klinikum interne Fortbildungen zu Schwangerschaftsabbrüchen statt
Protkoll des Runden Tisch vom 11.2022
Darin berichten Beratungsstellen von eingeschränkter Wahlfreiheit für die Durchführung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Karlsruhe.
Neue Entwicklung melden
Gibt es Neuigkeiten zu diesem Vorhaben, die wir noch nicht erfasst haben?