VerwaltungsTracker

Verbot der Straßenprostitution

Bewertung
gut
Art der Umsetzung
Implementierung
Federführung
Regierungspräsidium Karlsruhe

Anfrage zum Vorhaben stellen

Ausschnitt aus dem Verwaltungsvorhaben

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der derzeit geltenden Regelung am 21. September 2026 eine rechtssichere Anschlussregelung vorzubereiten, mit der die Straßenprostitution im öffentlichen Raum und an öffentlich einsehbaren Orten im Stadtgebiet Karlsruhe weiterhin untersagt wird.“

Quelle: 1

Aktuelles

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